Wer wir sind
Ein Inhabergeführtes Familienunternehmen - bereit für Ihre Herausforderung
Darüber hinaus stehen wir für eine effektive und äußerst schnelle Abrechnungsbearbeitung. Kurzfristig nach Einsendung Ihrer Kostenaufstellung halten Sie Ihre komplette Heizkostenabrechnung in Händen – und das alles zu einem, im Vergleich zum Wettbewerb, preiswerten Ergebnis.
Die Abrechnung wird direkt in unserem Haus erstellt. Bei Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenbetreuer gerne zur Verfügung – ob per Telefon oder vor Ort, denn wir sind in Ihrer Nähe.
Unsere Messtechnik beziehen wir ausschließlich von namhaften Herstellern, die Montage erfolgt fachgerecht von speziell geschulten Monteuren.
Vor allem der Energieverbraucher (Mieter) wünscht sich Transparenz und Fairness bei der Verbrauchsermittlung. Unser Ablese- und Abrechnungssystem ermöglicht eine präzise, nachvollziehbare und vor allem gerechte, verbrauchsabhängige Abrechnung – selbstverständlich gemäß allen gesetzlichen Anforderungen.
Mit Delta-t entscheiden Sie sich für einen Partner mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in allen Bereichen der Messtechnik und Betriebskostenabrechnung. Unsere Messtechnik hat sich millionenfach bewährt.
Geld sparen mit Delta-t
Mit Delta-t erhalten Sie günstige Konditionen bei Messgeräten und mit unseren preiswert kalkulierten Dienstleistungen halten wir die rasant steigenden Nebenkosten niedrig.
- Gerechte, verbrauchsabhängige Abrechnung.
- Bewährte Methoden (z.B. Beibehaltung manuell erstellter Ablesebelege – Funkablesung ausgenommen).
- Kostenlose Beratung, unverbindliche Aufnahme, gebührenfreies Angebot.
- Problemlose Übernahme bestehender Liegenschaften (Gerätewechsel meist nicht notwendig).
- Wirtschaftlich (Niedrighaltung der Nebenkosten bei steigenden Energiepreisen).
- Günstige Konditionen bei Messgeräten.
- Hochwertige Gerätetechnik.
- Zuverlässige Wartung technischer Geräte durch geschultes Personal.
- Individuelle, persönliche Kundenbetreuung.
- Kundenberater in Ihrer Nähe.
- Über 20 Jahre Erfahrung in Messtechnik und Abrechnung.
Rechtsgrundlagen
Die rechtliche Basis für die Heizkostenabrechnung nach Verbrauch bildet seit dem Jahre 1976 das Energieeinsparungsgesetz und die damit verbundene Heizkostenverordnung. Dort wird in § 4, Absatz 1 und 2 bestimmt: „Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen. Er hat dafür die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden... “