Betriebskostenabrechnung
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Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 556 Absatz 3 BGB) ist der Vermieter / Eigentümer eines Objekts dazu verpflichtet, jährlich mit den Nutzern über die Heiz- und Betriebskosten abzurechnen. Betriebskosten sind diejenigen Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung übernehmen wir gerne für Sie. Nach Übermittlung der einzelnen Kosten erstellen wir für jeden Nutzer eine übersichtliche und nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung. Die einzelnen Kosten werden mit den jeweiligen Verteilerschlüsseln separat und verständlich ausgewiesen. Voraussetzung für die Umlagefähigkeit der Hausnebenkosten auf die einzelnen Nutzer ist eine jeweilige mietvertragliche Vereinbarung.