Legionellenprüfung
Prüfung von Legionellenbefall
Durch die zweite Novellierung der Trinkwasserverordnung des Bundesrates aus dem Oktober 2012 sind viele Gebäudeeigentümer verpflichtet, das System der zentralen Trinkwassererwärmung Ihrer Liegenschaft auf Legionellenbefall prüfen zu lassen. Diese natürlich vorkommenden Bakterien können überall im Süßwasser entstehen. Ideale Bedingungen finden sie jedoch vor, wo Wassertemperaturen von 25-50 °C vorherrschen und wenig Zirkulation stattfindet. Besonders gefährdet sind daher vor allem ältere Anlagen oder Häuser mit Bereichen, die nur zeitweise genutzt werden.
Die Trinkwasserverordnung schreibt eine Erstbeprobung bis zum 31.12.2013 vor. Bei entsprechender Legionellenkonzentration ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtend. Die Prüfung nach Legionellenbefall muss im dreijährigen Rhythmus wiederholt werden.
Wir bieten in vielen Fällen die Durchführung der geforderten Probeentnahmen an. Selbstverständlich verfügen unsere dafür vorgesehenen Service-Mitarbeiter über die notwendige Akkreditierung. Die Schaffung entsprechender Entnahmestellen muss jedoch vorher von einem Fachbetrieb für Sanitärinstallation vorgenommen werden.
Wir stehen Ihnen bei der Beurteilung, ob Ihre Liegenschaft von der Prüfpflicht betroffen ist, sowie der Beratung aller notwendigen Schritte gerne zur Verfügung.