Das Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11.12.2018 eine novellierte Energieeffizienzrichtlinie (EED) verabschiedet, die mit der Publikation im offiziellen Amtsblatt der EU vom 21.12.2018 auch bereits in Kraft getreten ist. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Energieverbrauch innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 deutlich zu senken.
Da ein wesentlicher Anteil der Energie in Wohngebäuden verbraucht wird, sollen die Bewohner solcher Gebäude noch stärker für den effizienten Umgang mit Wärmeenergie sensibilisiert werden. Erreicht werden soll dies, indem den Nutzern das eigene Verbrauchsverhalten nicht mehr erst nach 12 Monaten mit der Heizkostenabrechnung, sondern anhand der Verbrauchswerte bereits unterjährig bewusst gemacht wird. Um jedoch regelmäßig Zwischenwerte liefern zu können, muss entsprechend geeignete Technik eingesetzt werden.
Den EU-Mitgliedstaaten verbleibt nur noch wenig Zeit, die Vorgaben der EED in nationales Recht umzusetzen.
Denn schon ab dem 25.10.2020 dürfen nach dem Beschluss der EU-Gremien in Neubauten sowie bei Sanierungen nur noch fernauslesbare Erfassungsgeräte installiert werden, die dann mindestens halbjährlich ausgelesen werden müssen.
Wo die Möglichkeit besteht, die Werte für die Nutzer auf elektronischem Wege zugänglich zu machen, muss dies sogar vierteljährlich erfolgen.
Ab 01.01.2022 müssen die Ergebnisse der Fernauslesung dann sogar monatlich übermittelt werden.
Bereits vorhandene Messgeräte, die diese Anforderung noch nicht erfüllen, müssen bis spätestens 31.12.2026 entweder mit dieser Funktion nachgerüstet (sofern technisch möglich) oder aber ersetzt werden.
Ab 2027 müssen dann im Geltungsbereich der EU-Richtlinie die Verbrauchswerte aller Wohngebäude fernauslesbar und monatlich verfügbar sein.
Die Erfahrungen zeigen, dass die Bundesregierung bei der Energiepolitik eine Führungsrolle innerhalb der EU anstrebt. Schon in der Vergangenheit wurden Vorgaben der Kommission sehr entschieden umgesetzt, weshalb dies auch bei diesen Neuerungen zu erwarten ist.
Um nicht in wenigen Jahren gezwungen zu sein, das vorhandene Erfassungssystem aus o.g. Gründen mit finanziellen Nachteilen vor Ablauf der regulären Nutzungsdauer austauschen zu müssen, empfehlen wir dringend, bereits jetzt zukunftssichere Technik einzusetzen. Mit der Entscheidung für Funkmessgeräte von Delta-t können Sie die technische und eichrechtliche Nutzungsdauer jetzt installierter Geräte voll ausschöpfen und erzielen so die größtmögliche Wirtschaftlichkeit. Den günstigsten Preis erhalten Sie dabei mit der Wahl der je Geräteart längst möglichen Vertragslaufzeit. Darüber hinaus entgehen Sie unnötigem Termindruck, der entsteht, wenn Sie die Umstellung erst kurz vor Fristablauf vollziehen. Bedenken Sie, dass dann mit den gleichen Engpässen bei den Installateuren zu rechnen sein wird, die schon bei bisherigen Fristabläufen so manchen Verwalter und Eigentümer in Terminnot gebracht haben.
Mit Blick auf die ohnehin vorgeschriebene Umstellung, auf die anstehenden Fristen sowie die vielen Komfortmerkmale von Funkmessgeräten lohnt sich der Umstieg für Sie und die Nutzer zudem in mehrfacher Hinsicht. Nachablesungen wegen Unzugänglichkeit gehören der Vergangenheit an. Im Falle von Nutzerwechsel nötige Zwischenablesewerte sind ohne zusätzlichen Besuch abrufbar. Sogar streitiges Verbrauchsaufkommen kann im monatlichen Verlauf analysiert werden; u. v. m.
Der Umstieg auf Funktechnik bringt neben der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen also auch beachtliche Annehmlichkeiten und Vorteile mit sich. Nutzen Sie diese mit dem nächsten Gerätetausch.
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Novelierung der EED - Energieeffizienzrichtlinie